
Interessengemeinschaft Stretchlimousinen - NRW
"IG-Stretchlimousinen-NRW"
Die Interessengemeinschaft für konzessionierte Stretchlimousinen Vermieter wurde im Mai 2008 von zwei konzessionierten Stretchlimousinen Vermietern "ins Leben gerufen". Mittlerweile sind 13 konzessionierte Stretchlimousinen Vermieter in der IG-Stretchlimousinen-NRW vereinigt.
LEIDER gibt es immer mehr NICHT konzessionierte Stretchlimousinen Vermieter, die nur die "schnellen Euros" machen möchten. Doch wir konzessionierten Stretchlimousinen Vermieter wissen, das geht NUR auf dem "Rücken der Kunden". Bei "diesen Mitbewerbern" zählt NUR Quantität und nicht Qualität !!! Und dieses Qualitäts- Manko fällt auch auf uns zurück. Dieses schadet unserer ganzen Branche.
ALLE Mitglieder der IG-Stretchlimousinen-NRW werden DIESE "Seite" auf Ihrer Homepage veröffentlichen und Ihnen als Kunde bei einem persönlichen Gespräch gerne z. B. seine Mietwagenkonzession, Versicherungsunterlagen, TÜV Berichte, ...... zeigen.
Wir, die IG-Stretchlimousinen-NRW Vermieter, möchten Sie darauf hinweisen,
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ein Stretchlimousinen Vermieter der gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt, egal ob er 50,00 Euro oder 500,00 Euro für die Fahrt berechnet, muss über eine Mietwagenkonzession verfügen!
· die Chauffeure müssen im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins sein.
· eine Stretchlimousine muss als "Personenmietwagen" versichert sein und muss die TÜV Hauptuntersuchung gemäß § 29 STVZO incl. §41(1) BOKraft einmal im Jahr durch führen lassen.
· in einer als Privatwagen versicherten Stretchlimousine genießen Sie keinerlei Versicherungsschutz.
· nach PBefG § 4 dürfen nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) befördert werden.
· wer mehr als neun Personen (einschließlich Führer) befördert muss eine Buskonzession besitzen.
· ein "Sonderkennzeichen" an einer Stretchlimousine, die gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt ist NICHT erlaubt! Nähere Infos HIER
· sehen Sie sich die Stretchlimousinen und den Vermieter unbedingt vor dem BUCHEN persönlich an.
· lassen Sie sich VOR DEM EINSTEIGEN und/oder BUCHEN den GÜLTIGEN Personenbeförderungsschein (gelber Schein) und die Mietwagenkonzession (blauer Schein) zeigen.
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Vermieter
Die Konjunktur ist schlecht - so mancher denkt an einen kleinen Nebenerwerb. Eine alte Stretchlimousine mit ein paar Monaten TÜV und sehr hoher Kilometerleistung gibt es schon ab 3.000 Euro. Eine selbstgebaute Homepage kostet auch nicht viel. Und schon geht es los...
In diesen Fällen bekommt der Kunde sofort eine (schriftliche) Zusage über ein recht günstiges Angebot.
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Wenige Firmengründer starten professionell und kundenorientiert. Viele brauchen dringend Aufträge und fahren für sehr wenig Geld mit katastrophalen Fahrzeugen. Kunden die sich vorher nicht informiert haben werden nie wieder eine Limousine mieten. Das alles schadet dem guten Ruf der Branche.
Bei einem seriösen Vermieter, können Sie sich die Limousine vor dem BUCHEN persönlich anschauen (nicht abschrecken lassen wenn der Vermieter sagt: Die Limousine ist JETZT nicht gereinigt.).
Mietwagenkonzession
Ein Chauffeur- und Limousinenservice, der gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt, muss über eine Mietwagenkonzession verfügen! Egal ob die Fahrt 30,00 Euro oder 400,00 Euro kostet. Fahrten müssen über das Büro des Vermieters gebucht werden, und es ist nicht nur unseriös, sondern auch nicht gestattet, wie ein Taxi auf der Strasse zu stehen, um dort Kunden zu gewinnen! Fragen Sie nach, ob der Vermieter eine Konzession besitzt!
Personenbeförderungsschein
Ohne einen Personenbeförderungsschein darf kein Fahrer Personen befördern. Achten Sie darauf das der Personenbeförderungsschein nicht "ABGELAUFEN" ist (Personenbeförderungsscheine sind NICHT UNBEGRENZT GÜLTIG). Der Personenbeförderungsschein MUSS alle 5 Jahre "ERNEUERT" werden. Fragen Sie unbedingt nach, bevor Sie in ein Fahrzeug steigen!
Fahrzeugversicherung
Neben den erforderlichen Konzessionen und Führerscheinen interessiert den Kunden folgendes am meisten: Was passiert im Falle eines Unfalls? Wie man weis bezahlen Versicherungen im Schadenfall nie gerne. Das gilt auch für eine private KFZ Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung schließt nämlich eine gewerblich Nutzung aus. Das wird oft nicht beachtet. Lassen Sie vom Vermieter nachweisen das die gewerbliche Personenbeförderung überhaupt versichert ist.
In einer als Privatwagen versicherten Stretchlimousine genießen Sie keinerlei Versicherungsschutz.
Gültige Zulassung
Achten Sie unbedingt darauf was für ein Kennzeichen an dem Fahrzeug angebracht ist!
StVZO § 29g Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.
Preise
Wenn Sie in ein Taxi steigen, würde die Fahrt für 1 Stunde zwischen 80€ und 100€ kosten. Stretchlimousinen sind keine Taxis!!! Hier sitzt niemand mit Lederjacke und "gold Kettchen" am Steuer. Die Stretchlimousine ist innen und außen komplett gereinigt (vor JEDER Fahrt). Es ist ein Luxusfahrzeug.
Wie viele Fahrgäste???
Nach PBefG § 4 Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge dürfen nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) befördert werden.
LEIDER gibt es neuerdings "Vermieter" die eine Stretchlimousine für mehr als 8 Fahrgäste vermieten!!! DIESE VERMIETUNG IST ILLEGAL !!!!!! Es sei denn, dieser Vermieter kann Ihnen seine "Buskonzession" zeigen. Sollte ER das nicht können, können wir Ihnen nur raten, in diese Stretchlimousine nicht einzusteigen da Sie in dieser Limousine keinerlei Versicherungsschutz haben. Wir raten Ihnen zu einer Anzeige da dieser "Vermieter" SIE und andere Menschen durch sein Illegales Vermieten gefährdet (keinerlei Versicherungsschutz). Wenn während dieser Fahrt eine Polizeikontrolle stattfinden sollte, ist die Fahrt auch sofort beendet und Ihr geplanter Abend löst sich in Wohlgefallen auf. In Düsseldorf und Köln werden seit geraumer Zeit immer mehr Polizeikontrollen durchgeführt.
Fazit: Wer weniger als 90 Euro bezahlen möchte, sollte lieber sicher in einem Taxi fahren als in einer heruntergekommenen Stretchlimo die nicht für Personenbeförderung zugelassen ist!
Sehen Sie sich die Stretchlimousine und den Vermieter unbedingt vor dem BUCHEN persönlich an.
ODER lassen Sie sich VOR DEM EINSTEIGEN den GÜLTIGEN Personenbeförderungsschein (gelber Schein) und die Mietwagenkonzession (blauer Schein) zeigen.
Achten Sie bei einer Buchung auf "versteckte Kosten". Bei manchen Vermietern stehen am Ende diverse "versteckte Kosten" auf der Rechnung, z.B. Benzin, gefahrene km, Mehrwertsteuer etc. Vergleichen Sie Endpreise.
Achten Sie unbedingt darauf was für ein Kennzeichen an dem Fahrzeug angebracht ist!
Nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) in eine Stretchlimousine.
Übrigens:
In Deutschland nennt man jeden Kleinwagen mit 4 Türen "Limousine". Achten Sie bei Buchungen auf das Wort "Stretchlimousine" oder "Superstretchlimousine" damit nicht ein normaler PKW erscheint.
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